Einleitung:
Im deutschen Arbeitsrecht sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen durch verschiedene Gesetze und Bestimmungen geschützt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bildet eine wichtige Grundlage für den Schutz von Arbeitnehmern im Krankheitsfall. Gemäß § 4a EFZG besteht die Möglichkeit, Sondervergütungen bei Arbeitsunfähigkeit zu kürzen. Dieser Artikel erläutert die Bestimmungen von § 4a EFZG im Detail und gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und …
Schlagwortarchiv für: § 4a EFZG
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