Rechtsanwalt Insolvenzrecht

Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz (Unternehmensinsolvenz), der Verbraucherinsolvenz sowie verschiedenen Sonderfällen (z. B. Nachlassinsolvenz). Kerngebiet der Insolvenzverwaltung ist die Unternehmensinsolvenz. Ziel des Insolvenzverfahrens ist nicht zwingend die vollständige Verwertung durch Zerschlagung, sondern nach Möglichkeit der Erhalt des Unternehmens und dessen Sanierung z.B. im Wege der sogenannten übertragenden Sanierung.

Neben der Verwertung von Immobilien zu Gunsten der Gläubiger durch das Zwangsversteigerungsverfahren gibt es für dinglich gesicherte Gläubiger auch die Möglichkeit, die Zwangsverwaltung über die als Sicherheit dienende Immobilie zu beantragen. Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung zielt die Zwangsverwaltung nicht auf die Veräußerung des Objekts sondern auf die Verwaltung der Immobilie, vornehmlich durch Einzug des Miet- bzw. Pachtzinses. Die Zwangsverwaltung kann beim Vollstreckungsgericht derjenige beantragen, zu dessen Gunsten Immobiliarsicherheiten mit oder ohne gerichtliche Inanspruchnahme eingetragen sind.

Der Zwangsverwalter, der vom Vollstreckungsgericht eingesetzt wird, übernimmt die Verwaltung der Immobilie, zieht Erträge ein und gleicht die laufenden Kosten aus.

Schwerpunkte der Beratung liegen in:

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Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer Ahlen